Unsere Internet- und Handy-Policy
1. Allgemeine Grundsätze
- Basis für den Umgang miteinander in der Schule – on- und offline – ist gegenseitiger Respekt.
- Die Nutzung des Internets an der Schule dient ausschließlich schulischen und pädagogischen Zwecken.
- Die Schule verpflichtet sich, Schüler:innen, Lehrkräfte und Eltern regelmäßig über Risiken und Chancen der Internetnutzung aufzuklären.
- Verstöße gegen diese Policy können pädagogische Maßnahmen oder disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
2. Nutzung digitaler Endgeräte und Internetzugang
2.1. Schulische IT-Infrastruktur
- Alle digitalen Geräte (Computer, Tablets, Smartboards) im Schulnetzwerk dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden.
- Der Zugang zum Internet erfolgt über das schulinterne Netzwerk, das durch Filtermechanismen jugendgefährdende Inhalte blockiert.
- Die Nutzung schulischer Geräte ist nur nach vorheriger Anmeldung durch Lehrkräfte erlaubt.
- USB-Sticks oder externe Speichermedien dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden, um Viren und Schadsoftware zu vermeiden.
2.2. Nutzung privater Geräte (Bring Your Own Device – BYOD)
- Zu Beginn des Schultages wird das Handy von der Lehrkraft der 1. Unterrichtsstunde im Handykasten eingeschlossen und am Ende des Schultages von der Lehrkraft der letzten Unterrichtsstunde
wieder ausgehändigt.
- Private Smartphones, Tablets oder Laptops dürfen nur in speziell ausgewiesenen Bereichen oder nach Absprache mit Lehrkräften genutzt werden.
- Während des Unterrichts sind private Geräte ausgeschaltet und verstaut.
- Geräte, die ins Schulnetzwerk eingebunden werden, müssen mit einem aktuellen Virenschutz und System-Updates ausgestattet sein.
3. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
3.1. Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten
- Persönliche Daten von Schüler:innen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung weitergegeben.
- Passwörter für schulische Systeme sind sicher aufzubewahren und dürfen nicht weitergegeben werden.
- Die Nutzung von Cloud-Diensten oder Apps für den Unterricht erfolgt nur mit vorheriger Prüfung durch die Schulleitung auf Datenschutzkonformität.
3.2. Veröffentlichung von Bildern, Videos und Daten
- Fotos, Videos oder Werke von Schüler:innen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Schüler:innen dürfen keine Bilder, Videos oder personenbezogene Daten von Mitschüler:innen oder Lehrkräften ohne deren Zustimmung verbreiten.
- Es dürfen nur Fotos und Videos von Personen aufgenommen und veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen und es eine schriftliche Einverständniserklärung gibt.
4. Verhalten in digitalen Medien
4.1. Regeln für digitale Kommunikation
- In schulischen Chats, E-Mails oder Foren ist ein respektvoller und höflicher Umgang verpflichtend.
- Cybermobbing, Hate Speech, Beleidigungen oder diskriminierende Äußerungen werden nicht toleriert und entsprechend geahndet.
- Inhalte aus Klassenchats, Lernplattformen oder Schulgruppen dürfen nicht ohne Erlaubnis weitergegeben werden.
- Digitale Kommunikation zwischen Schüler:innen und Lehrkräften erfolgt ausschließlich über schulische Plattformen (z. B. Schoolfox, Microsoft Teams).
4.2. Nutzung sozialer Medien
- Der Zugriff auf soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder WhatsApp während des Unterrichts ist untersagt.
- Die Nutzung sozialer Medien im Schulkontext (z. B. für Projekte) bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
- Schüler:innen werden über die Risiken der Nutzung sozialer Medien (Fake News, Datenschutz, Online-Mobbing) sensibilisiert.
5. Verantwortlichkeiten und Pflichten
5.1. Verantwortlichkeiten der Lehrkräfte
- Lehrkräfte achten darauf, dass Schüler:innen die Regeln der Internetpolicy einhalten.
- Sie fördern einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.
- Verstöße gegen die Regeln werden dokumentiert und mit den Betroffenen besprochen.
5.2. Verantwortlichkeiten der Schüler:innen
- Schüler:innen verpflichten sich, die schulischen IT-Systeme und das Internet verantwortungsvoll zu nutzen.
- Sie respektieren die Privatsphäre anderer und verzichten auf das unerlaubte Fotografieren, Filmen oder Teilen von Inhalten.
- Persönliche Daten (z. B. Adressen, Telefonnummern) werden nicht leichtfertig weitergegeben.
- Verstöße gegen die Internetpolicy werden umgehend einer Lehrkraft gemeldet.
- Quellenangaben für Internetinhalte sind in Referaten, Hausübungen und anderen schulischen Arbeiten verpflichtend, um Urheberrechtsverletzungen* zu vermeiden.
*) Urheberrechtlich geschütztes Material:
Nur weil Fotos, Videos, Texte etc. frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man diese beliebig verwenden kann. Immer mehr
Internetnutzer:innen sehen sich deshalb mit anwaltlichen Abmahnungen aufgrund der Verletzung von Urheberrechten konfrontiert. Vielen Internetnutzer:innen ist nicht bewusst, wann Urheberrechte
verletzt werden und welche Folgen dies haben kann.
6. Maßnahmen bei Verstößen
6.1. Pädagogische Maßnahmen
Bei geringfügigen Verstößen erfolgen:
- eine mündliche Ermahnung durch die Lehrkraft,
- ein klärendes Gespräch über die Konsequenzen der Handlung,
- im Wiederholungsfall ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
6.2. Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen
Schwerwiegende Verstöße (z. B. Cybermobbing, Verbreitung unangemessener Inhalte) können folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
- Vorübergehende Sperrung des Internetzugangs an der Schule,
- Abgabe privater Endgeräte während der Schulzeit,
- Verpflichtende Aufarbeitung des Verstoßes durch einen Vortrag oder eine Präsentation,
- Schulinterne Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Suspendierung,
- In extremen Fällen eine Meldung an externe Stellen (z. B. Polizei, Schulbehörde).
7. Prävention und Schulung
- Die Schule führt regelmäßig Workshops zu digitalen Themen durch (z. B. Datenschutz, Cybermobbing, Fake News).
- Lehrkräfte erhalten Fortbildungen zu digitalen Medien und Internetsicherheit.
- Eltern werden in Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen in der digitalen Welt aufgeklärt.
- Schüler:innen können sich bei Fragen oder Problemen an eine Vertrauenslehrkraft oder die Schulsozialarbeit wenden.
8. Schlussbestimmungen
- Die Internetpolicy wird zu Schulbeginn mit allen Schüler:innen besprochen.
- Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie und müssen die Einhaltung der Regeln mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Die Einhaltung der Policy wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.